Wenn Sie in der EU eine Drohne fliegen, haben Sie wahrscheinlich schon von der Betreiber-ID gehört. Aber was genau ist das? Wie erhält man sie – und wie muss sie auf der Drohne angebracht werden? In diesem Artikel erklären wir alles, was Sie wissen müssen, um den Vorschriften zu entsprechen und Bußgelder zu vermeiden – insbesondere, wenn es um die korrekte Kennzeichnung Ihrer Drohne geht.
Was ist eine Betreiber-ID?
Eine Betreiber-ID ist eine eindeutige Kennnummer, die von der Luftfahrtbehörde Ihres EU-Landes an Drohnenbetreiber (nicht an einzelne Drohnen) vergeben wird, z. B. vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Deutschland, der DGAC in Frankreich oder der Transportstyrelsen in Schweden. Sie weist nach, dass Sie sich als Drohnenbetreiber registriert haben – eine Pflicht für die meisten Drohnennutzer gemäß der EU-Verordnung (EU) 2019/947.
Wichtig: Eine Betreiber-ID ist nicht dasselbe wie ein Fernpilotenzeugnis oder eine Drohnen-Seriennummer.
Sie benötigen nur eine Betreiber-ID, selbst wenn Sie mehrere Drohnen besitzen und fliegen. Dieselbe ID wird für alle Ihre Drohnen und Modellflugzeuge verwendet.
Wann benötigen Sie eine Betreiber-ID?
Sie müssen sich registrieren und eine Betreiber-ID beantragen, wenn:
- Ihre Drohne mit einer Kamera oder einem anderen Sensor ausgestattet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann
- Ihre Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt
- Sie in der Kategorie „Spezifisch“ fliegen (unabhängig vom Gewicht)
Auch manche Drohnen unter 250 g erfordern eine Registrierung, wenn sie eine Kamera besitzen. Prüfen Sie daher immer die Vorschriften Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde.
Wie bekommt man eine Betreiber-ID?
In der Regel können Sie sich über die Website der Luftfahrtbehörde Ihres Landes registrieren. Der Ablauf variiert leicht, umfasst jedoch meist:
- Anlegen eines Benutzerkontos
- Absolvieren einer Online-Schulung und/oder eines Wissenstests (für bestimmte Kategorien)
- Zahlen einer kleinen jährlichen Gebühr
- Erhalt Ihrer Betreiber-ID, in der Regel per E-Mail oder als PDF
Wie muss die Betreiber-ID angebracht werden?
Sobald Sie Ihre Betreiber-ID haben, müssen Sie diese gut sichtbar auf allen Drohnen anbringen, die Sie betreiben. Dies ist eine gesetzliche Vorschrift nach den EU-Drohnenbestimmungen.
Richtlinien zur Kennzeichnung:
- Die ID muss sichtbar sein, ohne die Drohne öffnen zu müssen
- Sie muss wetter- und abriebfest sein
- Sie darf nur den öffentlichen Teil der Betreiber-ID enthalten, nicht das private Suffix (siehe unten)
Muss das „-xyz“-Suffix enthalten sein?
Nein – das Suffix (meist drei oder vier Zeichen, z. B. -abc
) darf beim Anbringen der Betreiber-ID auf der Drohne nicht angegeben werden.
Das Suffix ist ein privates Element, das für Remote-ID-Systeme genutzt wird, und gehört nicht zur öffentlich sichtbaren Betreiber-ID.
✅ Korrektes Format für Aufkleber:
DEUa1b2c3d4e5f
🚫 Falsches Format:DEUa1b2c3d4e5f-xyz
Überprüfen Sie immer, dass Ihr Aufkleber oder Etikett nur die eigentliche Betreiber-ID enthält – ohne Suffix.
Was ist die beste Art, Ihre Drohne zu kennzeichnen?
Um konform zu bleiben und die Kennzeichnung zu vereinfachen, verwenden Sie am besten einen langlebigen Aufkleber, der speziell für Drohnen entwickelt wurde. Achten Sie darauf, dass das Etikett:
- aus UV- und wetterfestem Material besteht
- einen starken Klebstoff hat (damit es sich nicht während des Flugs löst)
- in einer klaren, gut lesbaren Schrift gedruckt ist
- Ihre vollständige Betreiber-ID korrekt wiedergibt
Praktische Tipps
- Bringen Sie dieselbe Betreiber-ID auf jeder Drohne an, die Sie nutzen
- Verwechseln Sie die Betreiber-ID nicht mit der Drohnen-Seriennummer oder dem Fernpilotenzeugnis
- Prüfen Sie stets die spezifischen Vorschriften Ihres Landes – manche haben zusätzliche Anforderungen
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